Ein Konsulat ist die Vertretung eines Staates, der eine Konsulin oder ein Konsul vorsteht. Im Unterschied zu einer Botschaft, die die Regierung eines Landes vertritt, nehmen Konsulate vor allem die Interessen der Bürgerinnen und Bürger des Entsendestaates wahr. Sie erfüllen zudem Verwaltungsaufgaben und pflegen Kontakte im Gastland.
Man unterscheidet zwischen Berufs- und Honorarkonsuln. Ein Berufskonsul ist immer ein hoher Beamter des Entsendestaates, der das Konsulat leitet. Berufskonsuln genießen Amtsimmunität, d.h. sie unterliegen bei Ausübung ihres Amtes nicht der Gerichtsbarkeit des Empfangsstaates.
Ein Honorarkonsul ist ein ehrenamtlicher Konsul. Er ist hierzulande zumeist ein Bürger
deutscher Staatsangehörigkeit, der die Interessen des Entsendestaates vertritt.
Er genießt sog. Amtshandlungsimmunität, d.h. er ist bei unmittelbaren Amtshandlungen zur Wahrnehmung seiner konsularischen Aufgaben vor der Gerichtsbarkeit und hoheitlichen
Maßnahmen geschützt.
Die Gesamtheit aller konsularischen Vertreter wird als Konsularisches Korps bezeichnet.
An der Spitze des Konsularischen Korps steht die Doyenne María Elizabeth Bogosian,
Generalkonsulin der Republik Östlich des Uruguay, Doyenne des Konsularischen Korps in Hamburg.
Die Aufgaben der Konsulate werden auf völkerrechtlicher Basis in Staatsverträgen geregelt, insbesondere durch das Übereinkommen über konsularische Beziehungen vom 24. April 1963, das sog. Wiener Abkommen. Dazu gehören u.a.:
Betreuung von Staatsangehörigen aus den Entsendestaaten, z.B. Passangelegenheiten*
Ausstellung von Visa für deutsche Bürgerinnen und Bürger, die ins Ausland reisen wollen,*
Betreuung von Staatsbesuchen, Gästen und Delegationen aus den Entsendestaaten
Förderung wirtschaftlicher Zusammenarbeit, Herstellung und Pflege von Handelsbeziehungen
Organisation von Unternehmerreisen
* (für malische Staatsbürger nur in der Botschaft, Berlin möglich)